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EU AI Act – KI-Bilder auf Unternehmenswebsites – Was sich ab August 2026 ändert

EU AI Act – KI-Bilder auf Unternehmenswebsites

Bereits in unserem ersten Beitrag zum EU AI Act haben wir erläutert, welche Auswirkungen die neue europäische KI-Verordnung auf Unternehmen haben kann. Mit dem 2. August 2026 treten weitere Regelungen in Kraft, die unter anderem Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte betreffen.

Seitdem erreichen uns viele Fragen unserer Kunden:

  • Muss ich jetzt alle KI-Bilder auf meiner Website kennzeichnen?
  • Sind Stockfotos die bessere Alternative?
  • Ist meine Website überhaupt betroffen?
  • Was muss ich jetzt konkret tun?

Die gute Nachricht vorweg: Nicht jedes KI-generierte Bild muss automatisch gekennzeichnet werden. Dennoch sollten Unternehmen das Thema ernst nehmen und ihre Website prüfen lassen.

Warum das Thema jetzt relevant wird

Künstliche Intelligenz hat die Erstellung von Bildern in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Auch auf Unternehmenswebsites werden KI-generierte Bilder inzwischen häufig eingesetzt – beispielsweise für:

  • Symbolbilder
  • Illustrationen
  • Hintergrundgrafiken
  • Headerbilder
  • Marketingmotive

Der Grund ist einfach: Für viele Themen existieren schlicht keine passenden Fotos oder sie wären nur mit erheblichem Aufwand zu erstellen.

Auch wir haben auf einigen Kundenwebsites KI-generierte Bilder eingesetzt – immer dort, wo keine geeigneten Originalbilder oder wirtschaftlich sinnvollen Alternativen vorhanden waren.

Nicht jedes KI-Bild muss gekennzeichnet werden

Einer der größten Irrtümer lautet derzeit:

„Ab August müssen alle KI-Bilder gekennzeichnet werden.“

Das ist so nicht richtig.

Nach aktuellem Stand kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an.

Entscheidend ist unter anderem,

  • welche Inhalte dargestellt werden,
  • wie realitätsnah diese sind,
  • ob reale Personen oder Orte nachgebildet werden,
  • und ob für einen Betrachter der Eindruck entstehen kann, dass es sich um echte Aufnahmen handelt.

Eine pauschale Kennzeichnung sämtlicher KI-Bilder wäre daher weder technisch noch rechtlich sinnvoll.

Welche Bilder sind besonders kritisch?

Besonders sorgfältig geprüft werden sollten KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte, die reale Sachverhalte täuschend echt darstellen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • KI-generierte Darstellungen real existierender Personen
  • manipulierte Fotos realer Personen
  • KI-generierte Darstellungen realer Gebäude oder Orte
  • künstlich erzeugte oder veränderte Bilder realer Unternehmen oder Einrichtungen
  • KI-generierte Darstellungen realer Ereignisse
  • sogenannte Deepfakes, also täuschend echt wirkende Bild-, Ton- oder Videoinhalte

Hier kann eine Kennzeichnung erforderlich sein.

Was sind Deepfakes?

Als Deepfake gelten insbesondere KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die

  • echten Menschen,
  • realen Orten,
  • Gegenständen,
  • Einrichtungen
  • oder Ereignissen

so ähnlich sehen, dass ein Betrachter sie für echt halten könnte.

Entscheidend ist dabei nicht, ob eine Täuschung beabsichtigt war, sondern ob ein informierter Betrachter die Darstellung ernsthaft mit der Realität verwechseln könnte.

Typische Beispiele wären:

  • ein Politiker in einer nie stattgefundenen Situation,
  • ein Prominenter in einer Werbeanzeige,
  • ein künstlich erzeugtes Ereignis,
  • oder eine manipulierte Aufnahme eines real existierenden Gebäudes.

Welche Bilder sind häufig unkritischer?

Viele Unternehmenswebsites verwenden KI ausschließlich für dekorative Inhalte.

Dazu gehören beispielsweise:

  • abstrakte Illustrationen
  • Icons
  • Symbolgrafiken
  • Fantasiefiguren
  • stilisierte Hintergründe
  • grafische Gestaltungselemente

Diese sind häufig anders zu bewerten als fotorealistische Deepfakes.

Auch hier gilt jedoch: Ob tatsächlich eine Kennzeichnung erforderlich ist, muss immer individuell geprüft werden.

Stockbilder lösen das Problem nicht automatisch

Ein häufiger Vorschlag lautet:

„Dann tauschen wir die KI-Bilder einfach gegen Stockfotos aus.“

Leider ist das heute oft keine Lösung.

Viele große Bildagenturen bieten inzwischen selbst KI-generierte Bilder an oder vermischen diese mit klassischen Fotografien. Für Unternehmen ist häufig gar nicht mehr eindeutig nachvollziehbar, wie ein Bild entstanden ist.

Ein pauschaler Austausch aller Bilder wäre daher weder wirtschaftlich noch zielführend.

Die technische Umsetzung ist anspruchsvoller als gedacht

Die Kennzeichnung einzelner Bilder klingt zunächst einfach.

In der Praxis sieht das jedoch anders aus.

Moderne Websites verwenden Bilder beispielsweise als

  • Hintergrundgrafiken
  • Slider
  • Banner
  • Galerien
  • responsive Headerbilder
  • CSS-Hintergründe
  • dynamisch geladene Inhalte

Je nach Website, Theme oder Page Builder muss daher individuell geprüft werden, wie eine Kennzeichnung technisch sinnvoll umgesetzt werden kann.

Eine Standardlösung für alle Websites gibt es derzeit nicht.

Unser Fazit

Der EU AI Act bringt neue Transparenzanforderungen mit sich. Das bedeutet jedoch nicht, dass nun jede Unternehmenswebsite vollständig überarbeitet werden muss oder jedes KI-Bild automatisch kennzeichnungspflichtig ist.

Vielmehr kommt es auf den konkreten Anwendungsfall an.

Deshalb setzen wir bei HEBAtec bewusst auf einen strukturierten Ansatz:

  • Prüfen statt pauschal handeln
  • Transparenz statt Aktionismus
  • Individuelle Lösungen statt Standardmaßnahmen

So stellen wir sicher, dass Ihre Website sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den technischen Gegebenheiten gerecht wird – ohne unnötigen Aufwand oder Kosten.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Anforderungen des EU AI Acts sowie deren praktische Auslegung entwickeln sich derzeit weiter. Ob im Einzelfall eine Kennzeichnung erforderlich ist, muss anhand der konkreten Inhalte und der technischen Umsetzung der jeweiligen Website bewertet werden.