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Barrierefreie Websites – Was Sie bis 2025 wissen müssen
Die gesetzliche Grundlage: Was steckt hinter der Barrierefreiheit?
Die Grundlage für die neue Pflicht zur Barrierefreiheit bildet der European Accessibility Act (EAA). Diese Richtlinie der EU setzt europaweit einheitliche Regeln, um die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. In Deutschland wurde der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen betreffen eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen, darunter auch Websites und Onlineshops. Konkret wird hier die Norm EN 301 549 als Maßstab angelegt. Diese orientiert sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1).Wer ist von der Barrierefreiheitspflicht betroffen?
Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten, müssen ihre Websites und Onlineshops bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten. Dies gilt insbesondere für E-Commerce-Websites, Kontaktformulare, Buchungssysteme und digitale Dienstleistungen.Wichtige Ausnahmen von der Pflicht
Nicht alle Unternehmen und Angebote fallen unter die neuen Regelungen des BFSG. Die wichtigsten Ausnahmen sind: Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote: Diese unterliegen nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Das bedeutet, wenn Ihr Angebot ausschließlich an andere Unternehmen oder Geschäftspartner gerichtet ist, sind Sie von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen. Kleinunternehmen: Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben, gelten als Kleinunternehmen. Diese sind ebenfalls von den Anforderungen des BFSG befreit. Diese Ausnahmen bieten kleinen und rein geschäftlich tätigen Unternehmen die Möglichkeit, sich auf ihre Kernprozesse zu konzentrieren, ohne in die kostenintensive Anpassung ihrer Websites investieren zu müssen.Was muss eine barrierefreie Website erfüllen?
Wenn Ihre Website oder Ihr Onlineshop der Pflicht zur Barrierefreiheit unterliegt, müssen Sie verschiedene Kriterien erfüllen, um sicherzustellen, dass Ihr Angebot für alle Menschen zugänglich ist. Dazu gehören:- Kontrastreiche Farben: Der Text muss sich klar vom Hintergrund abheben, damit auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen ihn lesen können.
- Bedienbarkeit ohne Maus: Alle Funktionen der Website müssen über die Tastatur steuerbar sein. Dies ist insbesondere für Menschen mit motorischen Einschränkungen wichtig.
- Screenreader-Kompatibilität: Websites sollten so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern vorgelesen werden können, damit auch blinde oder sehbehinderte Menschen den Inhalt erfassen können.
- Einfache Sprache: Komplexe Fachbegriffe und verschachtelte Sätze erschweren das Verständnis. Eine klare und einfache Sprache sorgt für bessere Zugänglichkeit.
- Formulare: Formulare sollten für alle Nutzer verständlich und leicht auszufüllen sein, z. B. durch eindeutige Beschriftungen und barrierefreie Validierungen.