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    Barrierefreie Websites – Was Sie bis 2025 wissen müssen

    Barrierefreie Websites – Was Sie bis 2025 wissen müssen

    Ab Mitte 2025 tritt eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für Websites und Apps in Kraft. Unternehmen und Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Online-Angebote den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Dies regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht umsetzt. Was bedeutet das für Sie und Ihre Website? Lesen Sie hier, welche Pflichten auf Sie zukommen und wie Sie davon profitieren können.

    Die gesetzliche Grundlage: Was steckt hinter der Barrierefreiheit?

    Die Grundlage für die neue Pflicht zur Barrierefreiheit bildet der European Accessibility Act (EAA). Diese Richtlinie der EU setzt europaweit einheitliche Regeln, um die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. In Deutschland wurde der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt.

    Die Regelungen betreffen eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen, darunter auch Websites und Onlineshops. Konkret wird hier die Norm EN 301 549 als Maßstab angelegt. Diese orientiert sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1).

    Wer ist von der Barrierefreiheitspflicht betroffen?

    Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten, müssen ihre Websites und Onlineshops bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten. Dies gilt insbesondere für E-Commerce-Websites, Kontaktformulare, Buchungssysteme und digitale Dienstleistungen.

    Wichtige Ausnahmen von der Pflicht

    Nicht alle Unternehmen und Angebote fallen unter die neuen Regelungen des BFSG. Die wichtigsten Ausnahmen sind:

    Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote: Diese unterliegen nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Das bedeutet, wenn Ihr Angebot ausschließlich an andere Unternehmen oder Geschäftspartner gerichtet ist, sind Sie von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen.

    Kleinunternehmen: Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben, gelten als Kleinunternehmen. Diese sind ebenfalls von den Anforderungen des BFSG befreit.

    Diese Ausnahmen bieten kleinen und rein geschäftlich tätigen Unternehmen die Möglichkeit, sich auf ihre Kernprozesse zu konzentrieren, ohne in die kostenintensive Anpassung ihrer Websites investieren zu müssen.

    Was muss eine barrierefreie Website erfüllen?

    Wenn Ihre Website oder Ihr Onlineshop der Pflicht zur Barrierefreiheit unterliegt, müssen Sie verschiedene Kriterien erfüllen, um sicherzustellen, dass Ihr Angebot für alle Menschen zugänglich ist. Dazu gehören:

    • Kontrastreiche Farben: Der Text muss sich klar vom Hintergrund abheben, damit auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen ihn lesen können.
    • Bedienbarkeit ohne Maus: Alle Funktionen der Website müssen über die Tastatur steuerbar sein. Dies ist insbesondere für Menschen mit motorischen Einschränkungen wichtig.
    • Screenreader-Kompatibilität: Websites sollten so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern vorgelesen werden können, damit auch blinde oder sehbehinderte Menschen den Inhalt erfassen können.
    • Einfache Sprache: Komplexe Fachbegriffe und verschachtelte Sätze erschweren das Verständnis. Eine klare und einfache Sprache sorgt für bessere Zugänglichkeit.
    • Formulare: Formulare sollten für alle Nutzer verständlich und leicht auszufüllen sein, z. B. durch eindeutige Beschriftungen und barrierefreie Validierungen.

    Was passiert, wenn Sie die Vorgaben ignorieren?

    Sollten Sie die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit nicht umsetzen, drohen Sanktionen. Marktüberwachungsbehörden können Sie zunächst auffordern, die Barrierefreiheit herzustellen. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Bußgelder verhängt oder im schlimmsten Fall die Einstellung Ihres elektronischen Geschäftsverkehrs angeordnet werden.

    Warum barrierefreie Websites für Sie wichtig sind

    Neben der gesetzlichen Verpflichtung bietet eine barrierefreie Website viele Vorteile:
    Erweiterung der Zielgruppe: Mit einer barrierefreien Website erreichen Sie auch Menschen mit Behinderungen, die andernfalls von der Nutzung Ihrer Website ausgeschlossen wären. Dies betrifft etwa 10 % der Bevölkerung.

    Bessere Benutzerfreundlichkeit für alle: Barrierefreiheit sorgt für klarere Strukturen, die nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern allen Nutzern zugutekommen. SEO-Vorteile: Eine gut strukturierte und barrierefreie Website kann sich positiv auf Ihre Platzierung in den Suchmaschinen auswirken.

    Was können Sie jetzt tun?

    Bis zum Stichtag 2025 ist nicht mehr viel Zeit. Doch keine Sorge – es gibt klare Schritte, wie Sie Ihre Website barrierefrei machen können:

    Überprüfung Ihrer Website Prüfen Sie, ob Ihre Website den Anforderungen der EN 301 549 entspricht und erstellen Sie eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“.

    Anpassung der Website Sollten Barrieren vorhanden sein, passen Sie Ihre Website schrittweise an. Dazu gehört das Einhalten der WCAG-Richtlinien, das Einrichten einer Kontaktmöglichkeit für Barrierenmeldungen sowie die Anpassung der Benutzerführung.

    Neugestaltung bei Bedarf In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Website komplett neu zu gestalten, um sie effizient barrierefrei zu machen.

    Lassen Sie uns Ihre Website prüfen

    Sie sind unsicher, ob Ihre Website den Anforderungen entspricht oder eine Anpassung benötigt? Gerne prüfen wir Ihre Website und zeigen Ihnen, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihre Website barrierefrei wird und bleibt.

    Kontaktieren Sie uns jetzt...