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EU stellt Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ein

EU stellt Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ein

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 einzustellen. Die Plattform sollte seit ihrer Einführung im Jahr 2016 eine zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften bieten. Mit der Verordnung (EU) 2024/3228 entfällt auch die bisher geltende Pflicht, auf diese Plattform zu verlinken.

Was bedeutet das konkret?

  • Einstellung der Plattform:
    Die OS-Plattform wird zum 20. Juli 2025 vollständig abgeschaltet.
  • Linkpflicht entfällt:
    Die gesetzlich vorgeschriebene Verlinkung auf die OS-Plattform muss nicht mehr erfolgen.
  • Letzte Möglichkeit zur Nutzung:
    Verbraucher können Beschwerden nur noch bis zum 20. März 2025 über die Plattform einreichen.
  • Geringe Nutzung:
    Nur rund 200 Streitfälle wurden EU-weit über die Plattform abgewickelt – zu wenig für einen Weiterbetrieb.

Wer ist betroffen?

Die Änderung betrifft nicht nur Online-Shops, sondern alle Websitebetreiber, die Verträge mit Verbrauchern online anbahnen oder abschließen. Dazu gehören u. a.:

  • Anbieter von digitalen Dienstleistungen mit Buchungs- oder Bestellformularen
  • Freiberufler oder Dienstleister mit Online-Angebot und Auftragsformular
  • Betreiber von Plattformen oder Online-Marktplätzen

Was müssen Websitebetreiber jetzt tun?

  • Verlinkung entfernen:
    Entfernen Sie den Link zur OS-Plattform bis spätestens 20. Juli 2025 von Ihrer Website.
  • Rechtstexte anpassen:
    Prüfen Sie Impressum, AGB und Datenschutzerklärung auf entsprechende Hinweise und passen Sie diese an.
  • Veraltete Informationen vermeiden:
    Sorgen Sie dafür, dass keine fehlerhaften oder veralteten Angaben zur OS-Plattform veröffentlicht bleiben.

Gibt es weiterhin Alternativen?

Ja. Trotz Abschaltung der OS-Plattform bestehen weiterhin alternative Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen). Diese bieten auch künftig Möglichkeiten zur außergerichtlichen Konfliktlösung zwischen Verbrauchern und Unternehmen.

Fazit:
Mit der Einstellung der OS-Plattform entfällt eine rechtliche Pflicht für Websitebetreiber – dennoch besteht Handlungsbedarf. Prüfen Sie Ihre Website und Rechtstexte rechtzeitig und entfernen Sie alle Hinweise zur OS-Plattform. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.