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    News & Infos @hebatec

    EU stellt Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ein

    EU stellt Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ein

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 einzustellen. Die Plattform sollte seit ihrer Einführung im Jahr 2016 eine zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften bieten. Mit der Verordnung (EU) 2024/3228 entfällt auch die bisher geltende Pflicht, auf diese Plattform zu verlinken.

    Was bedeutet das konkret?

    • Einstellung der Plattform:
      Die OS-Plattform wird zum 20. Juli 2025 vollständig abgeschaltet.
    • Linkpflicht entfällt:
      Die gesetzlich vorgeschriebene Verlinkung auf die OS-Plattform muss nicht mehr erfolgen.
    • Letzte Möglichkeit zur Nutzung:
      Verbraucher können Beschwerden nur noch bis zum 20. März 2025 über die Plattform einreichen.
    • Geringe Nutzung:
      Nur rund 200 Streitfälle wurden EU-weit über die Plattform abgewickelt – zu wenig für einen Weiterbetrieb.

    Wer ist betroffen?

    Die Änderung betrifft nicht nur Online-Shops, sondern alle Websitebetreiber, die Verträge mit Verbrauchern online anbahnen oder abschließen. Dazu gehören u. a.:

    • Anbieter von digitalen Dienstleistungen mit Buchungs- oder Bestellformularen
    • Freiberufler oder Dienstleister mit Online-Angebot und Auftragsformular
    • Betreiber von Plattformen oder Online-Marktplätzen

    Was müssen Websitebetreiber jetzt tun?

    • Verlinkung entfernen:
      Entfernen Sie den Link zur OS-Plattform bis spätestens 20. Juli 2025 von Ihrer Website.
    • Rechtstexte anpassen:
      Prüfen Sie Impressum, AGB und Datenschutzerklärung auf entsprechende Hinweise und passen Sie diese an.
    • Veraltete Informationen vermeiden:
      Sorgen Sie dafür, dass keine fehlerhaften oder veralteten Angaben zur OS-Plattform veröffentlicht bleiben.

    Gibt es weiterhin Alternativen?

    Ja. Trotz Abschaltung der OS-Plattform bestehen weiterhin alternative Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen). Diese bieten auch künftig Möglichkeiten zur außergerichtlichen Konfliktlösung zwischen Verbrauchern und Unternehmen.

    Fazit:
    Mit der Einstellung der OS-Plattform entfällt eine rechtliche Pflicht für Websitebetreiber – dennoch besteht Handlungsbedarf. Prüfen Sie Ihre Website und Rechtstexte rechtzeitig und entfernen Sie alle Hinweise zur OS-Plattform. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.