Neues Digitale-Dienste-Gesetz: Jetzt Impressum und Datenschutzerklärung anpassen

Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das am 14. Mai 2024 in Kraft getreten ist, betrifft nahezu jeden Webseitenbetreiber. Es ergänzt den Digital Services Act der EU und ersetzt das Telemediengesetz (TMG), während das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) umbenannt wird.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  1. Ergänzung des Digital Services Act: Das DDG ergänzt den Digital Services Act, eine EU-Verordnung zur Reduzierung rechtswidriger Inhalte im Internet, und legt fest, wie diese Pflichten in Deutschland umgesetzt werden.
  2. Auswirkungen auf Impressum und Datenschutzerklärung:
    • Die Impressumspflicht, bisher in § 5 TMG geregelt, ist nun in § 5 DDG verankert. Diese Änderung ist redaktioneller Natur, der Inhalt bleibt gleich.
    • Das TTDSG wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Webseitenbetreiber müssen ihre Datenschutzerklärungen entsprechend aktualisieren.

Jetzt aktualisieren:

Aktualisieren Sie Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung, wenn diese auf das TMG und das TTDSG verweisen. Melden Sie sich bei uns, und wir senden Ihnen kostenfrei eine individuelle Kostenfreigabe zu!

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

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